Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB of HENKO Media GmbH

GELTUNGSBEREICH

 1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Fotografen/Designer bzw. seinem Geschäftspartner / Agenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

2.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte des Fotografen durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung des Fotografen durch den Kunden.

3.

Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen des Fotografen.

Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden

4.

Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen.

5.

Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig. 

6.

Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der Fotograf bzw. sein Agent Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).

7.

Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

8.

Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige und zu vergütende Leistungen.

9.

Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben

im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

10.

Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

11.

Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

12.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.

13.

Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin,

haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

14.

Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

15.

Der Fotograf darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.

Nutzungsrechte

16.

Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. 

17.

Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des 

RAufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.

18.

Der Fotograf kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen und vorbehältlich anderweitiger Abmachung an Dritte lizenzieren. 

19.

Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

20.

Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. 

21.

Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.

22.

Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.

23.

Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.

Haftung

24.

Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

25.

Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 24) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.

26.

Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 14) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

27.

Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.

Honorar

28.

Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist ohne Mehrwertsteuer geschuldet und zahlbar innert 15 Tagen ab Rechnungsstellung.

29.

Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.

30.

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

31.

Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW- Konversionen, Farb- und Tonwertanpassungen, Bildauswahl treffen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung gestellt.

32.

Bei digitalen Produktionen fällt eine Kamerapauschale an. Diese ist nicht identisch mit den Kosten für Bildbearbeitung und berechnet sich nach Grösse und Umfang der eingesetzten Ausrüstung.

33.

Das Honorar (gemäss Ziffer 28) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.

34.

Bei Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv des Fotografen fällt nebst der Lizenzgebühr auch eine Archivnutzungsgebühr an. Diese berechnet sich nach dem Tarif des SAB.

DIESE BEDINGUNGEN GELTEN FÜR IHRE BESTELLUNGEN UNSER FOTOPRODUKTE

35.

HENKO Media GmbH erhebt und bearbeitet Ihre Daten unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts. Ihr Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schliesst Ihr Einverständnis in solche Bearbeitung personenbezogener Daten ein; desgleichen in die Anwendung von Cookies und Analytics-Diensten gemäss unserer Cookie Policy, soweit Sie von den dort beschriebenen Möglichkeiten der Ablehnung keinen Gebrauch gemacht haben. Ihre Bild-/Fotodaten werden zum Zweck und Umsetzung Ihrer Bestellung an von uns ausgesuchten vertrauenswürdigen Drittfirmen weitergegeben. Es gilt hierbei die Datenschutzbedingungen der Drittfirmen.

36.

Sortiment und Preise

Unsere Preise sowie der Ihnen verrechnete Versandkostenanteil können sich von Zeit zu Zeit ändern. Das aktuelle Sortiment und die heute geltenden Preise (mit Versandkostenanteil) finden Sie auf unserer Homepage im Internet unter 

https://hochzeitsfotograf-henko.ch/

. Vorbehalten bleiben spezielle Aktionen und individuelle Vereinbarungen.

37.

Bestellungen auf elektronischem Weg bestätigen wir umgehend durch eine E-Mail an die von Ihnen angegebene Adresse. Bitte speichern Sie den Inhalt für Ihre Dokumentation ab.

Beachten Sie bitte, dass digitale Bestellungen, nachdem sie bei uns eingetroffen sind, weder geändert, gelöscht noch zusammengeführt werden können. Nach Bestellung erhalten Sie eine Druckvorstufe / Druckvorschaubild. Nach schriftlicher Bestätigung/ Freigabe Ihrerseits ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

38.

Sofern Sie frühere Aufträge noch nicht bezahlt haben und hierfür bereits gemahnt wurden, behalten wir uns vor, mit der Zusendung des verarbeiteten Auftrags so lange zu warten, bis Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist, oder per Nachnahme zu liefern. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

39.

Soweit Bildinhalte, welche erkennbar gegen gesetzliche Verbote verstossen, bei der Auftragsausführung auf Ihren Bildern offenbar werden, wird HENKO Media GmbH Ihren Auftrag nicht ausführen.

40.

Versand

Wir senden Ihnen die Fotos, Fotoprodukte per Post an Adressen in der Schweiz zu.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit deren Aushändigung an das Transportunternehmen auf Sie über.

41.

Zahlungsbedingungen

Bei Online-Bestellungen haben Sie die Möglichkeit zur Zahlung mit den Zahlungsmitteln, welche auf der Website bzw. in der Bestellsoftware angezeigt werden. Diese können von Zeit zu Zeit sowie landesspezifisch ändern. Mit Ihrer Wahl eines Zahlungsmittels ist die Ermächtigung an HENKO Media GmbH verbunden, Zahlungen im entsprechenden Wege einzunehmen bzw. einzuziehen. Falls es zu Rückbelastungen kommt, hat HENKO Media GmbH Anspruch auf Erstattung der damit verbundenen Kosten und Bankbearbeitungsgebühren.

Soweit die Zahlung per Rechnung vorgesehen ist, erhalten Sie eine Rechnung mit Einzahlungsschein mit der Lieferung. Bitte benützen Sie den angehefteten Einzahlungsschein zur Bezahlung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist. Wir behalten uns vor, Mahngebühren von mindestens CHF 50.- und weitere Inkassobemühungen zu verrechnen. Im Betreibungsfalle erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 200.-

42.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschliesslich Versandkosten und etwaiger Mehrwertsteuer) Eigentum von HENKO Media GmbH.

43.

Gewährleistung 

HENKO Media GmbH lässt Ihre Druckaufträge fachgerecht und mit großer Sorgfalt ausführen. Die Fotos und Fotoprodukte durchlaufen einer strengen Qualitätskontrolle. Reklamationen können jedoch nur anerkannt werden, wenn sie sich auf technische Mängel der durch uns hergestellten Fotoabzüge oder Fotoprodukte beziehen (Sachmangel) und innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Produkte geltend gemacht werden (bei versteckten Fehlern: innerhalb von 21 Tagen nach Feststellung).

Bei Reklamationen können Sie von uns zunächst die Lieferung mangelfreier Produkte verlangen. Für dies können wir Sie auffordern, uns das Beschädigte Produkt zu Fotografieren oder Zurück zu senden. Nachbesserungen können abgelehnt werden, wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist. Sofern die Nachbesserung abgelehnt wurde oder diese erfolglos bleibt, stehen Ihnen die sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Für Schadenersatzansprüche gilt die nachfolgende Ziffer 10. Bitte beachten Sie, dass vom Kunden eingegebene Schreibfehler, qualitativ unzureichende Bilder (zum Beispiel durch zu geringe Auflösung bei Digitalbildern), selbst verschuldete Gestaltungsfehler (zum Beispiel durch Nichtbeachtung von Warnhinweisen bei der Gestaltung von Fotoprodukten) sowie falsche Produktauswahl, falsche Bestellmengen oder andere durch Fehler bei der Bestelleingabe entstandene Mängel von der Reklamation ausgeschlossen sind. Dies gilt ebenfalls für auf dem Transportweg entstandene Beschädigungen.

44.

Bei Lieferverzug ist unsere Haftung auf einen Betrag von 10 % des jeweiligen Vertragspreises (einschliesslich Mehrwertsteuer) begrenzt. Für Schäden, die nach Art des jeweiligen Auftrags und der Produkte und bei normaler Verwendung dieser Produkte typischerweise nicht zu erwarten sind, haften wir generell nicht.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

45.

Ausschliesslicher Gerichtsstand, Salvatorische Klausel und Erfüllungsort ist der Wohn- bzw. Geschäftssitz des Fotografen, auch bei Lieferungen ins Ausland. Der zwischen Ihnen und uns bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. 



Diese AGB sind vom VFG Vereinigung Fotografischer Gestaltung und ist von HENKO Media GmbH angepasst und ergänzt / Reichenburg, 01.03.2020